Maßnahmen zur Eindämmung der Nutriapopulation/

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, das der Erlass Maßnahmen zur Eindämmung der Nutriapopulation aus dem Jahr 2018, durch o.a. Runderlass des ML der mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 28.07.2021, bis zum 31.12.2023 verlängert wird.

Die Bestimmungen der Nr. 8 (Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen) entfallen, da durch die vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 19. Juni 2020 (BGBl. I  Nr. 30 v. 29.6.2020), mit der Streichung des Wortes „Sumpfbiber“ in § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Tier-LMHV die amtliche Untersuchung auf Trichinen für Nutrias entfallen ist.

In der Anlage finden Sie den entsprechenden Auszug aus dem Nds. Ministerialblatt sowie den entsprechenden Bezugserlass aus dem Jahr 2018.

nds_mbl_2021_29_nutria_Erlass

RdErl_des_ML_vom_7.12.2018_Massnahmen_zur_Eindmmung_der_Nutriapopulation