Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Tage hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bezug auf die Auskunftspflicht der Landesregierung im Rahmen naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen sein Urteil gefällt. Der Staatsgerichtshof bestätigt hierin die von der Landesregierung vertretene Auffassung und bisherige Praxis, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter zum Schutze aller an einer solchen Maßnahme beteiligten Personen, in solchen Fällen zu wahren ist.

Unsere kurze Einordnung des Urteils finden Sie hier:

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/wolf

Die Pressemeldung des Niedersächsischen Umweltministeriums zu dem ergangenen Urteil finden Sie hier:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/urteil-staatsgerichtshof-208413.html

Zur Mitteilung des Nds. Staatsgerichtshofes gelangen Sie über den nachstehenden Link:

https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/presse_und_service/pressemitteilungen/entscheidung-in-dem-organstreitverfahren-wegen-verletzung-der-auskunftspflicht-der-landesregierung-ausnahmegenehmigungen-entnahme-wolfe-208360.html